Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Ab 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Auch kleinen Unternehmen und Gewerbetreibenden drohen künftig erhebliche Bußgelder, wenn sie gegen die dort aufgestellten Schutzbedingungen und rechtlichen Vorgaben verstoßen.
Unser Experte Ernst Schneider erläuterte in seinem Vortrag die DS-GVO, zeigte die Fallstricke auf und gab konkrete Empfehlungen, was Unternehmer und Gewerbetreibende auf den letzten Metern vor dem Inkrafttreten noch unbedingt tun sollten.
Herr Schneider stütze seinen Vortrag in erster Linie auf die konkreten Vorgaben und aktuellen Auffassungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), da genau diese Behörde für die Prüfung und Kontrolle der neuen Datenschutzanforderungen bei uns zuständig ist. Der Referent bot den zahlreichen Zuhörern der Veranstaltung eine systematische Vorstellung der neuen Anforderungen und gab kompetente und sofort umsetzbare Antworten auf die berechtigten Fragen der Teilnehmer.
Hier eine Zusammenstellung der für Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe praxisrelevanten Muster und Formulare der bayerischen Datenschützer:
- dsgvo-anforderungen-beherbergungsbetrieb
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- dsgvo-anforderungen-genossenschaftsbank
- dsgvo-anforderungen-handwerksbetrieb
- dsgvo-anforderungen-kfz-werkstatt
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- dsgvo-fragebogen
- dsgvo-text
- dsk-nr-1-vv
- muster-verarbeitungsverzeichnis
- muster-vv-beherbergungsbetrieb
- muster-vv-einzelhaendler
- muster-vv-handwerksbetrieb
- muster-vv-kfz-werkstatt
- verarbeitungsverzeichnis-hinweise